« Zersplittert die Parteienlandschaft. | Lang lebe die Glühbirne! »

Darf das Volk Minarette verbieten?

30. November 2009 16 Kommentare

Der Schweizer Volksentscheid für ein landesweites Bauverbot von Minaretten legt eine entscheidende Schwäche des politischen Systems der Schweiz offen. Auch für den Wiener Wahlkampf ist nun eine der bekannt unreifen Angstdebatten über Für und Wider direktdemokratischer Entscheide zu erwarten. Strache wird eine Abstimmung über Minarette oder ähnliches fordern und die SPÖ damit in eine nur schwer auflösbare Zwickmühle manövrieren. Die Schwäche des politischen Systems der Schweiz liegt freilich nicht darin, dass die Bevölkerung ihre Repräsentanten im Zweifel auch “überstimmen” darf.


(Foto Credits to jeanmartin according Creative Commons BY-SA 2.0)

Tom Schaffer weist in die entscheidende Richtung wenn er sagt:

Eine Demokratie setzt sich nicht nur über Mehrheitsentschiede zusammen, sondern misst sich auch an der ihr innewohnenden Idee einer freien und gerechten Gesellschaft, bei der gleiches Recht für alle gilt. Wer diese Ideen ausblendet, der beschreibt nur die Diktatur von Mehrheiten, jedoch keine Demokratien.

Die Weltbeobachterin stellt mit ihrer Anmerkung unter Beweis, dass der Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung voll in ihr Denken integriert ist:

Als Christin denke ich, wenn Kirchen gebaut werden dürfen mit Kirchtürmen und Glocken wird es auch für andere Religionen gelten dürfen.

Und last not least argumentiert auch Niko Alm nur konsistent, wenn er sagt:

Das Minarettverbot und das Kreuz im Klassenzimmer sind Ausdruck der selben Geisteshaltung.

Das Thema betrifft die Frage: Was darf die Mehrheit? Wann darf sie die Minderheit überstimmen und ab wann wird dieses einer Demokratie immanente “Überstimmen” zum letztlich illegitimen “Drüberfahren”? Eine liberale Demokratie – auch die österreichische – gibt darauf zunächst die Antwort der Grund- und Menschenrechte. Diese Rechte, die historisch zumeist als Bereiche garantierter Freiheit vom “Dikat des Monarchen” erkämpft wurden richten sich heute gegen das “Diktat der Mehrheit”. Die Rechtekataloge umfassen regelmässig nicht nur die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Schutz der Privatsphäre usw. sondern auch wirtschaftliche Grundrechte wie die Eigentums- und Erwerbsfreiheit. In der österreichischen Praxis aber fast am wichtigsten, wenn es darum geht den Willen der Mehrheit in gewisse Schranken zu weisen ist die verfassungsmässig garantierte Gleichheit vor dem Gesetz. Diese wird vom Verfassungsgerichtshof auf eine knappe Formel gebracht so ausgelegt, dass Differenzierungen sachlich zu erfolgen haben.

Die Frage ob die Mehrheit so ein Bauverbot für Minarette aus menschenrechtlicher Sicht überhaupt verhängen darf kann man wohl noch nicht endgültig beantworten. Vielleicht wird sich eines (leider fernen!) Tages der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dazu äussern, dessen Entscheidungen sich im Rahmen des Europarats ja auch die Schweiz grundsätzlich verpflichtet fühlt. Ob die Religionsfreiheit hier tatsächlich verletzt ist, ist für mich eher schwer zu prognostizieren. Was hingegen ziemlich klar sein dürfte: dass ein solches eine Bevölkerungsgruppe und ihre Bautraditionen betreffendes Generalverbot eine diskriminierende und unsachliche Ungleichbehandlung vor dem Gesetz darstellt.

Weshalb ich mal vermute, dass dergleichen vor dem österreichischen Verfassungsgericht keinen Bestand haben würde. Das Problem der Schweiz: es gibt kein innerstaatliches Verfassungsgericht, das grund- oder menschenrechtswidrige Normen einkassieren könnte. Erschwerend kommt dazu: Volksentscheide stehen quasi immer im Verfassungsrang. Das müsste freilich nicht so sein, ist aber in der Schweiz eben derzeit so.

Kluge Schweizer Nationalräte wissen, dass die Schweiz zwar eine lange demokratische Tradition hat, aber auf diesem Gebiet der grund- und menschenrechtlichen Normenkontrolle Nachholbedarf besteht. Weshalb derzeit nach gescheiterten Versuchen Ende der 1990er Jahre wiederum eine parlamentarische Initiative am Laufen ist, um diese Situation zu verbessern. Dass nun – wie ich glaube erstmals – eine Volksinitiative eine Mehrheit gefunden hat an deren Grundrechtskonformität grobe Zweifel angemeldet werden müssen könnte genau dieser Schweizer Verfassungsdebatte vielleicht den entscheidenden “Kick” geben…

Was aber jedenfalls ganz klar ist und dennoch in der bevorstehenden österreichischen Debatte gnadenlos vermischt werden wird: die ganze Frage hat rein gar nichts damit zu tun, ob der Gesetzgeber einer grundrechtswidrigen Norm ein Vertretungskörper oder das Volk direkt ist. Sie hat nichts mit der Frage zu tun, ob mehr oder weniger direkte Demokratie nun besser oder schlechter sei. Grundrechtliche Normenkontrolle braucht man in beiden Fällen.

« Zersplittert die Parteienlandschaft. | Lang lebe die Glühbirne! »

16 Kommentare

  • Darf das Volk Minarette verbieten? | Brainstorming the Bastille: Die Schwäche des politischen Systems der Schweiz liegt http://url4.eu/r5hr

  • Meiner Meinung nach ist diese ganze Geschichte gar keine Frage der Religionsfreiheit oder gar der “Menschenrechte” (das ist schon sehr absurd).
    Es ist eine Frage des Respekts vor dem Eigentum Dritter, vor der Autonomie, die man diesem zuspricht oder eben aberkennt, letztendlich auch einfach nur eine Frage des Baurechts und wie weit dieses gehen darf.

    Meiner Meinung nach muss es Grundsatz einer jeden freien Gesellschaft sein, dass kein noch so demokratischer Entscheid sich über die Eigentumsautonomie hinwegsetzen darf. Soll heißen, wenn eine Religionsgemeinschaft auf ihrem Grund und Boden eine Moschee, ein Minarett, einen Kirchenturm oder einen überdimensionalen Hindu-Tempel baut, ist das alleine Sache des Eigentümers, d.h. der Religionsgemeinschaft. Belästigende Äußerungen, die sich aus diesem Bau ergeben könnten (Ruf des Imams, Glockenläuten etc.), können immer noch gesondert zur Debatte gestellt werden, darüber entscheiden dürfen aber nur die direkt davon Betroffenen und nicht etwa die Gesamtheit des Volks, wenn 99% nichts davon mitbekommen.

    So gesehen stimme ich zumindest insofern mit dir überein, als es durch und durch diskriminierend ist, das Eigentum der katholischen Kirche mit Autonomie zu versehen, jenes der Islamischen Religionsgemeinschaft hingegen nicht. Dieses Problem lässt sich allerdings nicht demokratisch lösen, sondern muss durch die strikte Einhaltung von Verfassungsgrundsätzen durchgesetzt werden. Weiterführend, um nicht wieder eine Ungleichbehandlung aufkommen zu lassen, muss im Zuge dessen natürlich massiv am “Baurecht” gekratzt werden und es in Zukunft niemandem mehr verboten sein, irgendetwas nicht demokratisch Abgesegnetes zu bauen.

    Oder kurz gesagt: Die Öffentlichkeit darf keinen Einfluss auf das nicht Öffentliche ausüben.

  • @Mathias: Die Religionsfreiheit ist Teil der Menschenrechte (in Europa Art 9 EMRK) – verstehe nicht ganz wo du da die Absurdität ortest.

    Dein Hinweis auf die Eigentumsfreiheit ist jedenfalls wichtig, auch wenn ich nicht mit der Radikalität übereinstimme dass “kein noch so demokratischer Entscheid sich über die Eigentumsautonomie hinwegsetzen darf”. Du gibst ja selbst den Hinweis darauf, dass die Frage ist “wie weit das Baurecht gehen darf.” Und da sind wir dann wieder bei den Grundrechten.

    Zum letzten Absatz: In welchem Punkt stimmst du konkret nicht mit mir überein? Ich will das Problem ja eben nicht demokratisch lösen, sondern durch die Einhaltung von Verfassungsgrundsätzen…

  • Naja, die Absurdität sehe ich dahingehend, als es ja schließlich kein Ausdruck von Religionsfreiheit ist, ob man einen Turm bauen darf oder nicht. Moslems können auch ohne diesen ihre Religion praktizieren, sie werden dabei weder vom Staat eingeschränkt, noch wird ihnen elementare Infrastruktur entzogen oder verboten (somit wäre zB ein Moscheenverbot etwas völlig Anderes).
    Es ist meiner Ansicht nach einzig und alleine eine Frage, inwieweit man uneingeschränkte Eigentumsrechte anerkennt oder nicht. Die Schweizer tun das offensichtlich insofern nicht, als sie es in Ordnung finden, per demokratischem Entscheid ihren Mitbürgern vorzuschreiben, welche Bauten diese auf ihrem Grundstück errichten dürfen und welche nicht.

    Zu den Baurechten: Ja, die dürfen meiner Ansicht nach nur dann eingeschränkt werden, wenn Umstehende physisch durch einen Bau geschädigt werden. Also etwa durch Abgase, Lärm oder störende Reflektionen durch Glasverspiegelung und dergleichen. Alles darüber hinausgehend ist nun mal nicht Sache der Öffentlichkeit, sondern jene des Grundstückbesitzers – und diese “Radikalität” kommt daher, als ich für zweischneidige Dinge selten zu haben bin und eben genau das willkürliche Einteilen bestimmter Rechte beim gleichzeitigen Verweigern dieser Andere betreffend in diese Kategorie fällt. Das Rauchverbot in Gaststätten ist übrigens ebenfalls so eine Sache: Auch hier entscheidet das Volk über den Willen der Gaststättenbesitzer hinweg, welche Regeln in dessen Räumlichkeiten zu gelten haben – obwohl niemand dazu gezwungen wird, jemals eine solche zu betreten. Da sich dies aber schwer mit “Einschränkung der Religionsfreiheit” begründen lässt, scheint es im Gegensatz zur Minarett-Debatte die Wenigstens zu stören, was eigentlich ziemlich traurig ist.

    Und ja, du hast Recht, ich stimme eigentlich im Prinzip mit dir überein. Ganz wichtig auch dein letzter Satz, also dass der Volksentscheid nicht dafür ausschlaggebend ist, ob mehr direkte Demokratie prinzipiell gut oder schlecht ist. Es kommt eben darauf an, wo man diese einsetzt und welche Kompetenzen man der Öffentlichkeit gegenüber dem Privaten zuspricht.

  • So sicher wie Du, dass KEIN Eingriff in die Religionsfreiheit vorliegt bin ich mir nicht. Aber eben weil ich auch eher dazu tendiere zu meinen, dass das höchst unsicher ist, habe ich mich auf die “Gleichheit vor dem Gesetz” konzentriert. Sowas ist unsachliche Differenzierung und klar diskriminierend. Dein Hinweis auf die Eigentumsfreiheit ist aber wichtig und richtig. Das ist einfach ein weiteres Grundrecht, das freilich “von links” ganz gerne mal unter den Tisch fällt. Gerade deshalb habe ich es oben erwähnt, aber nicht so klar im Kontext mit dem konkreten Fall.

    Und ja: es geht hier um die Grenze zwischen “Öffentlichem” und “Privatem” – für mich nicht nur im Sinn des Eigentums, sondern auch im Sinn der Einmischung in eine Privatsphäre, die frei von Mehrheitsentscheiden sein sollten. Und es geht sicher nicht um die Frage mehr oder weniger direkter Demokratie. Hätte die Schweiz einen Volksentscheid gefällt, der sich einer rechtsstaatlichen Kontrolle der Verfassungsmässigkeit stellen müsste, würden wir das heute abhaken mit dem lapidaren Hinweis: “wird nicht halten”.

    Leider wird bei uns nur wieder über die “Problematik” direkter Volksentscheide fabuliert werden.

  • also mir fällt da noch spontan die Ortstafelfrage in Kärnten ein. da will glaub ich die Mehrheit auch die rechte einer Minderheit einschränken.

    nur versteh ich ehrlich gesagt nicht, wieso Minarett und kreuz im Klassenzimmer dasselbe Problem sind. Ich denke hier hat die Mehrheit kein Problem damit im Gegensatz zu den Minaretten.

  • RT @MartinSchimak: Darf das Volk Minarette verbieten? http://bit.ly/5BvWyn Problem der Schweiz ist die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit

  • RT @MartinSchimak: Darf das Volk Minarette verbieten? http://bit.ly/5BvWyn Problem der Schweiz ist die fehlende.. http://bit.ly/6VWPw0

  • RT @Laizismus: RT @MartinSchimak: Darf das Volk Minarette verbieten? http://bit.ly/5BvWyn Problem d Schweiz ist fehlendes Verfassungsgericht

  • @weltbeobachterin Das gemeinsame von “Minarettverbot” sowie “Kreuz im Klassenzimmer” liegt darin, dass eine (christliche) Mehrheit einer (beim Kreuz gemischten beim Minarett moslemischen) Minderheit staatliche Normen aufs Aug drückt die auf eine Diskriminierung der Minderheit zugunsten der Mehrheit hinauslaufen. Beim Kreuz setze ich im öffentlichen Raum allen das Symbol der Mehrheitsreligion vor die Nase, beim Minarett verbiete ich umgekehrt die Symbole einer Minderheitsreligion. Dahinter steckt so gesehen dasselbe Denken.

  • [...] schweizer Minarettverbot ist undemokratisch, gleichheitswidrig und rechtsstaatlich hoch problematisch. Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Außer vielleicht: Es ist [...]

  • Ich bin da ganz deiner Meinung. Insbesondere in Hinblick, dass in Zukunft in den Ländern vielmehr direkte Demokratie ins Spiel kommen wird. Als Beispiel kann man den Einfluss der Grünen Vorwahlen auf die Grüne LV hernehmen. Das bedeutet diese Punkt wird in nächster Zeit noch viel wichtiger.

    Wenn eine Mehrheit über die Minderheit entscheiden kann, wird das ganze demokratische System zu Fall gebracht. Genau deshalb ist es wichtig einen Verfassungskern zu definieren, damit solche Entscheidungen nicht zu Ungunsten einer Minderheit getroffen werden können. Die Definition der “Gleichheit vor dem Gesetz” ist dazu eine Wichtige Voraussetzung.

  • Möchte nur anmerken, dass auch in Österreich der VfGH ausgeschaltet werden könnte: Verfassungsgesetze kann er nicht überprüfen. Fände sich daher im NR eine Zweidrittelmehrheit für ein Minarettverbot, wäre es leicht umzusetzen. Allenfalls könnte das liberale Baugesetz der Verfassung (sofern man dessen Existenz überhaupt bejaht) verletzt sein. Dann wäre die Konsequenz allerdings auch nur eine Volksbefragung. Entscheidend ist also letztlich das politische Klima: Eine starke rechte Mehrheit und entsprechende Ängste in der Bevölkerung vorausgesetzt, könnten wir unsere Demokratie also ohne weiteres selbst demontieren.

    Letzter Rettungsanker wäre allenfalls noch die EU (was der Schweiz komplett fehlt): Die parlamentarischen Mehrheiten wären wohl kaum zu finden, weil mit gravierenden Sanktionen der anderen Mitgliedstaaten zu rechnen wäre. Die Diskussion führt jedenfalls lebhaft vor Augen, warum ein europäisches Friedensprojekt nach wie vor von größter Bedeutung ist: Nicht weil der böse Feind von außen droht, sonder weil wir uns vor uns selbst schützen müssen (denn dass der schweizer Weg der erste Schritt in Richtung Zweiklassengesellschaft, Autoritarismus und letztlich Bürgerkrieg ist liegt wohl auf der Hand).

  • [...] Beiträge dazu: Angst essen Abendland auf Wie demokratisch ist das Minarettverbot Darf das Volk Minarette verbieten ↩ 0 I like [...]

  • [...] Beiträge dazu: Angst essen Abendland auf Wie demokratisch ist das Minarettverbot Darf das Volk Minarette verbieten ↩Interessante Lektüre:Versuch über Demokratie und BildungMinarettverbot pfui, Burkaverbot [...]

Kommentieren