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Wählen? Nein, danke.

26. April 2010 14 Kommentare

Ich kann mir nicht helfen. Mich nerven a. die immer gleichen Aufrufe, doch unbedingt zur Wahl zu gehen, um vom kostbarsten aller Rechte doch unbedingt Gebrauch zu machen. Mich nervt b. das Philosophieren darüber, ob weiss wählen nun moralisch sei oder nicht (geschweige denn erst das öffentliche Aufrufen dazu!) Mich nervt c. das reflexartige Gejammere über niedrige und immer niedrigere Wahlbeteiligungen. Und nun nervt mich auch noch d. ein wiedergewählter Bundespräsident, der die Wiederwahl abschaffen und dafür die Amtszeit verlängern möchte, nur weil die Beteiligung niedrig war.

Alles ein bisserl diffus, ich weiss. So ist das mit der Psyche des Genervten. Es folgt der Versuch einer Lichtung.

Don't re-elect anyone.
(Foto Credits to luna715 according Creative Commons BY-NC-ND 2.0)

Es gibt eine Unzahl an subjektiv so empfundenen Gründen nicht oder ungültig zu wählen. Dahinter stehen aber zwei Grundströmungen: Widerstand und Desinteresse. Hierin liegt die Motivation des Weisswählers: er nimmt die Mühe extra zur Wahl hinzugehen, um dann dort angekommen erst recht nicht teilzunehmen, allein deshalb auf sich, um sich von den Desinteressierten abzugrenzen. Er “leistet” im wahrsten Sinn des Wortes seinen Widerstand.

Schaut man dann etwas genauer hin, sind die Motivationslagen innerhalb dieser beiden Grundstömungen wiederum vielfältig. Die Palette reicht vom Widerstand gegen das gesamte politische System

Don’t vote. It just encourages them.” (Öfter auf Wänden zu lesen, zB hier)

über den Widerstand gegen ein Versagen der gesamten politischen “Elite”

Don’t re-elect anyone.” (Ernst und humorvoll zugleich, hier)

hin zur Unzufriedenheit mit dem momentanen politischen Angebot:

I can’t vote for anyone in this election” (manchmal auch wegen totalem Vertrauensverlust)

Längere Zeit mit dem Beharrungsvermögen demokratischer Politik konfrontiert kippt Widerstand und Unzufriedenheit gerne auch ins Desinteresse,

My vote won’t change anything.” (Muss nicht Frust sein, sondern ist u.U. purer Realismus)

Desinteresse kann aber auch aufgrund anderer persönlicher Prioritäten vorliegen – die Wahl ist subjektiv nicht wichtig genug – sei das dem “politischen” Menschen nun mehr

I am in the Amazonas jungle of Ecuador.

oder eben weniger nachvollziehbar:

The weather is just too nice to vote.

Menschen haushalten mit ihrer Zeit und Energie subjektiv/ökonomisch, daher spielt die antizipierte Relevanz der eigenen Stimme für den Wahlausgang eine besonders grosse Rolle

This election is already decided.” (Kann völlig realistisch sein, aber auch vermeintlich sichere Wahlausgänge kippen.)

Und last not least finde ich einen durchaus sympathischen Grund, nicht zu einer Wahl zu gehen, zu bekennen, sich nicht besonders gut auszukennen

I think the others should decide.” (Ist vor allem bei Schweizer Volksabstimmungen eine durchaus gängige Haltung bei Indifferenz zur gestellten Frage)

wofür auch eine grosse Zufriedenheit mit dem Status Quo ausschlaggebend sein kann, solange eben keine grossen politischen Änderungen zu erwarten sind

Things are fine just the way they are.” (hier z.B. anregend persifliert)

Was aber auch immer die persönliche Motivation von Nicht- und Ungültigwählern sein mag, der rechtliche Effekt ist immer derselbe: die politische Entscheidung wird den “Gültig”-Wählern überlassen. Man sollte sich das bewusst machen: Wer nicht wählt, wählt das Ergebnis der anderen. Aber es ist völlig legitim und muss auch legitim bleiben.

Warum wird aber dann also ständig zum Wählen aufgerufen und mit allerlei Argumenten versucht, dem Wähler das Zuhausebleiben madig zu machen? Nun der wichtigste Grund ist natürlich das gesunde Eigeninteresse. Die Kandidaten bzw. die kandidierenden Parteien versuchen, ihre eigene Wählerschaft auch zur Stimmabgabe zu bewegen. Stichwort “Mobilisierung”: nun, das ist völlig legitim und muss auch legitim bleiben.

Freilich sollte man als Wähler über allzu moralinsauren Aufrufen zur Wahl als “staatsbürgerlicher Pflicht” ganz gelassen drüberstehen: es handelt sich weder um eine rechtliche, noch um eine moralische Pflicht. Stimmt schon: auf das Recht zur Abgabe seiner politischen Stimme zu verzichten gefällt jenen nicht, die diese Stimme gerne gehabt hätten, deshalb müssen wir aber dem Argument, es handele sich dabei um sowas wie den Anfang vom Ende der Demokratie nicht gleich glauben. Denn gibt es einen Zusammenhang zwischen dem “Reifegrad” oder der “Stabilität” einer Demokratie und der Höhe der Wahlbeteiligung? Wenn überhaupt, dann sogar eher umgekehrt proportional: je entwickelter und stabiler die Demokratie, desto niedriger tendentiell die Wahlbeteiligungen. Man sehe zB in die USA. Man sehe in die Schweiz. Freilich: geht es dort ans Eingemachte, dann macht man von seinem Recht wieder verstärkt Gebrauch. Das Recht zu wählen ist daher unverzichtbar und kostbar – und nicht seine ununterbrochene Ausübung.

Dass Österreich noch nicht zu diesen entwickelten und stabilen Demokratien gehört, lässt sich aber nicht nur an den – salopp formuliert, zugegeben – immer noch zu hohen Wahlbeteiligungen ablesen, sondern vor allem auch an den völlig verqueren Reaktionen auf niedrigere Wahlbeteiligungen: nach der Verlängerung der Wahlperiode des Nationalrats von vier auf fünf Jahre wird nun über eine Verlängerung der Wahlperiode des Bundespräsidenten von sechs auf acht Jahre gesprochen. Verdammt, ihr bekommt aber auch wirklich rein gar nichts auf die Reihe. Daher nochmal in fett: Unser Recht zu wählen ist unverzichtbar und kostbar. Dieses wird durch die übermässige Verlängerung der Wahlperioden ungebührlich eingeschränkt.

Heinz Fischer darf sich freuen. Er hat nicht nur einen überragenden Anteil der gültigen Stimmen errungen, sondern seine Wiederwahl war noch dazu so unspannend, weil aufg’legt, dass sie kaum jemand hinter dem Ofen hervorgelockt hat. Was aber gar nicht geht sind die demokratisch unreifen Versuche unserer politischen Elite, diese für sie lästige Wählerei mit fadenscheinigen Argumenten zurechtzustutzen. Stimmt schon, Bundespräsidenten werden in der Regel wiedergewählt. Aber wir bestehen auf unser Recht, Ausnahmen zu machen. Kurt Waldheim wäre 1992 wahrscheinlich nicht wiedergewählt worden, weil auch seine Befürworter in grosser Zahl zum Schluss gekommen wären, dass seine Wiederwahl dem Land schadet. Kurt Waldheim selbst hat das ähnlich gesehen und deshalb auf eine Wiederkandidatur verzichtet.

Wir brauchen mehr – nicht weniger – Wahlrecht. Und wir bestehen auf unser Recht, dieses nach Lust und Laune auszuüben oder die Entscheidung den anderen zu überlassen. Lasst Euch bitte keinen Sand in die Augen streuen.

Brauchen wir diesen Mann in der Hofburg?

23. März 2010 26 Kommentare

Heute bin ich beim offiziellen Wahlkampfauftakt des amtierenden Bundespräsidenten und danach wohl noch ein bissl am Badeschiff. Wer noch?

Heinz Fischer will es also noch einmal wissen: er will “es” noch einmal werden. Aber wozu genau brauchen wir “es” eigentlich überhaupt? Brauchen wir einen Bundespräsidenten? Und wenn wir dieses Amt wirklich brauchen sollten, muss es dann ausgerechnet so eine “Schlaftablette” wie Fischer sein?

“Unser Handeln braucht Werte” steht auf seinen Plakaten. Das finde ich auch. Wenngleich damit ja noch nichts darüber ausgesagt wird, welche Werte genau gemeint sind… und klar spielt der Slogan des aussichtsreichsten Kandidaten, der es fast allen irgendwie recht machen muss, mit ebendieser Unklarheit. Jeder kann seine eigenen Werte in diesen Slogan hineinlegen, ohne dass das dem Wähler oder dem Kandidaten wehtun könnte.

Im Fall einer Bundespräsidentenwahl halte ich den Slogan aber für ganz gut gewählt. Wahr ist doch: wir brauchen Politiker, die “irgendetwas” wollen. Und dabei ist zunächst mal gar nicht so wichtig, was genau sie wollen. Österreichische Wählerinnen und Wähler wären durchaus schon glücklich, wenn die überhaupt mal “etwas” Erkennbares wollen würden. Allerdings dann doch mit einer wichtigen Einschränkung: dieses “etwas” darf nicht ausschliesslich die eigene Karriere und der eigene persönliche Vorteil sein. Politiker, die meine Stimme haben wollen müssen eine Grundvoraussetzung erfüllen: der Zweck (wiedergewählt zu werden) darf nicht die Mittel (jedes beliebige Argument) “heiligen”. Dafür steht dieser Slogan: “Unser Handeln braucht Werte”.

Und dann gibt es da natürlich ein paar politische (Grund-)werte, die alle Politiker teilen sollten, damit wir uns den Boden auf dem wir stehen nicht schon bald wieder unter den eigenen Füssen wegziehen: Entscheidungen müssen vorhersehbar sein, also auf Basis von Regeln fallen (Rechtsstaatlichkeit). Über die Gestaltung dieser Regeln muss das Volk das letzte Wort haben (Demokratie). Die Mehrheit darf aber über unbedingt garantierte Freiräume von einzelnen Menschen und Minderheiten nicht so “mir nichts dir nichts” drüberfahren (Grundrechte). Auch dafür steht dieser Slogan.

Sein Augenmerk als Wähler auf genau solche Grundwerte zu richten ist im Fall einer Wahl zum Amt des Bundespräsidenten besonders wichtig. Denn im Gegensatz zum geschätzten Herrn Bäck und vielen ähnlich denkenden Bürgerinnen und Bürgern, die im Bundespräsidenten eine Art lebendes Wappen zum Zwecke der würdevollen Durchführung von Kranzniederlegungen sehen, ist dieses Amt mitnichten zu unnötig für eine persönliche, direkte Wahl. Viel wichtiger als Neujahrsreden oder das Protokoll beim Empfang ausländischer Staatsoberhäupter ist, dass der Bundespräsident im Fall einer schwerwiegenden Verfassungskrise unsere allerletzte Karte ist: der “Sküs”, der alle anderen sticht.

Damit meine ich nicht, dass wir uns von Heinz Fischer erwarten sollten, dass er zB die nächste FPÖ Regierungsbeteiligung “verhindert”. Nein, darum gehts gar nicht, das österreichische Volk wird und soll schon genau die Regierung bekommen, die es sich wählt und ergo auch verdient.

Solange sich diese Regierungen an alle demokratischen Grundspielregeln halten. Sollte nämlich eines Tages irgendjemand den Boden dieser Grundspielregeln verlassen, dann brauchen wir in genau diesem Moment einen Bundespräsidenten, der verstanden hat, dass die historische Stunde geschlagen hat, in der er verpflichtet ist “aufzuwachen” und von all seiner normalerweise nur “theoretischen” Machtfülle auch Gebrauch zu machen: er kann die gesamte Regierung entlassen, das Parlament auflösen und Neuwahlen ausschreiben, im Extremfall sogar per Notverordnungen selbst regieren. Und er ist für sein Handeln nur dem Volk – direkt – verantwortlich. Nur das Volk kann ihn – direkt, per Volksabstimmung – absetzen. Sicher: sollte dieses Volk eines Tages den nächsten starken Mann wollen und seine eigene “Volksherrschaft”, unsere Demokratie, nicht mehr schätzen können, dann wird das auch der Bundespräsident nicht verhindern können. Aber was er verhindern kann, ist, dass in einer dunklen Stunde ein paar emporgekommene Scharlatane im Handstreich etwas “schaffen”, das niemand will und niemand wollte. Darum gehts in einer Verfassung der “Checks and Balances”. Und ich bin überzeugt, dass Heinz Fischer eine Persönlichkeit ist, die solche politischen Grundfragen verstanden hat.

Übrigens, weils grad mehr oder weniger passt: wie sehr manchen Vertretern konservativer Werte ihr eigenes Wertegerüst wegzubrechen scheint stellt Andreas Unterberger unlängst in seinem “nicht ganz unpolitischen Tagebuch” eindrucksvoll unter Beweis. Langatmig referiert er, warum gleichermassen Rosenkranz wie Fischer beide nicht wählbar seien. Unter anderem kämen sie beide nicht aus der geistigen Mitte Österreichs, hätten sie beide nicht dieselben kulturellen Wurzeln wie die Mehrheit der Österreicher, weil sie beide nicht Mitglied einer Glaubensgemeinschaft seien. Gehts noch? Wie blind kann (Sozialisten-)Hass eigentlich machen, wenn man nicht mal mehr den Unterschied zwischen dem notorisch abwägenden Demokraten Heinz Fischer und der notorisch nach rechtsaussen schielenden Rosenkranz erkennen kann? Auf welche Werte ist man in den Kreisen von Herrn Unterberger noch bereit zu verzichten, nur damits kein “Sozi” wird? Der Zweck des Sozialistenbashings “heiligt” dort – wo die Mitte Österreichs am Tag der Bundespräsidentenwahl genau nicht sein wird – anscheinend schon fast alle Mittel.


© & Credits Oliver Schopf – ThankU!

Und apropos “Mittel”: dass Fischer vielleicht tatsächlich ein “Schlafmittel” sein mag, einer, der keinen einzigen Satz ohne hundertfache Abwägung, Vorsicht und Rücksicht zu formulieren imstande ist, ja, das “verzeihe” ich ihm aber gerne. Die “letzte Karte Bundespräsident” wird im Idealfall nie, realistisch vielleicht einmal alle 50 bis 100 Jahre “ausgespielt”. Dafür benötigt es erfahrene Persönlichkeiten, die sich in gut bezahlter Untätigkeit bescheiden können. Es gibt wenig Unerquicklicheres als (hyper)”aktive” Bundespräsidenten, die unheimlich “wichtig” sind und sich mit markigen Statements und Auftritten selbst inszenieren. Wir hatten das auch schon durch…

Ähnlich leicht getan hätte ich mir mit einer Empfehlung zB für den schwarzen Alois Mock, die liberale Heide Schmidt, den grünen Alexander van der Bellen: Menschen, die sich nicht mehr “profilieren” und entsprechend “aktiv” sein müssen, die im Lauf ihres politischen Lebens unter Beweis gestellt haben, dass der Zweck wiedergewählt zu werden nicht jedes politische Mittel rechtfertigt, dass sie tatsächlich “wertorientiert” handeln. Und während z.B. Werner Faymann seinen Kredit bei mir schon vor seiner Angelobung zum Bundeskanzler verspielt hatte, wird Heinz Fischer zum zweiten Mal meine Stimme bekommen.

Darf das Volk Minarette verbieten?

30. November 2009 16 Kommentare

Der Schweizer Volksentscheid für ein landesweites Bauverbot von Minaretten legt eine entscheidende Schwäche des politischen Systems der Schweiz offen. Auch für den Wiener Wahlkampf ist nun eine der bekannt unreifen Angstdebatten über Für und Wider direktdemokratischer Entscheide zu erwarten. Strache wird eine Abstimmung über Minarette oder ähnliches fordern und die SPÖ damit in eine nur schwer auflösbare Zwickmühle manövrieren. Die Schwäche des politischen Systems der Schweiz liegt freilich nicht darin, dass die Bevölkerung ihre Repräsentanten im Zweifel auch “überstimmen” darf.


(Foto Credits to jeanmartin according Creative Commons BY-SA 2.0)

Tom Schaffer weist in die entscheidende Richtung wenn er sagt:

Eine Demokratie setzt sich nicht nur über Mehrheitsentschiede zusammen, sondern misst sich auch an der ihr innewohnenden Idee einer freien und gerechten Gesellschaft, bei der gleiches Recht für alle gilt. Wer diese Ideen ausblendet, der beschreibt nur die Diktatur von Mehrheiten, jedoch keine Demokratien.

Die Weltbeobachterin stellt mit ihrer Anmerkung unter Beweis, dass der Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung voll in ihr Denken integriert ist:

Als Christin denke ich, wenn Kirchen gebaut werden dürfen mit Kirchtürmen und Glocken wird es auch für andere Religionen gelten dürfen.

Und last not least argumentiert auch Niko Alm nur konsistent, wenn er sagt:

Das Minarettverbot und das Kreuz im Klassenzimmer sind Ausdruck der selben Geisteshaltung.

Das Thema betrifft die Frage: Was darf die Mehrheit? Wann darf sie die Minderheit überstimmen und ab wann wird dieses einer Demokratie immanente “Überstimmen” zum letztlich illegitimen “Drüberfahren”? Eine liberale Demokratie – auch die österreichische – gibt darauf zunächst die Antwort der Grund- und Menschenrechte. Diese Rechte, die historisch zumeist als Bereiche garantierter Freiheit vom “Dikat des Monarchen” erkämpft wurden richten sich heute gegen das “Diktat der Mehrheit”. Die Rechtekataloge umfassen regelmässig nicht nur die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Schutz der Privatsphäre usw. sondern auch wirtschaftliche Grundrechte wie die Eigentums- und Erwerbsfreiheit. In der österreichischen Praxis aber fast am wichtigsten, wenn es darum geht den Willen der Mehrheit in gewisse Schranken zu weisen ist die verfassungsmässig garantierte Gleichheit vor dem Gesetz. Diese wird vom Verfassungsgerichtshof auf eine knappe Formel gebracht so ausgelegt, dass Differenzierungen sachlich zu erfolgen haben.

Die Frage ob die Mehrheit so ein Bauverbot für Minarette aus menschenrechtlicher Sicht überhaupt verhängen darf kann man wohl noch nicht endgültig beantworten. Vielleicht wird sich eines (leider fernen!) Tages der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dazu äussern, dessen Entscheidungen sich im Rahmen des Europarats ja auch die Schweiz grundsätzlich verpflichtet fühlt. Ob die Religionsfreiheit hier tatsächlich verletzt ist, ist für mich eher schwer zu prognostizieren. Was hingegen ziemlich klar sein dürfte: dass ein solches eine Bevölkerungsgruppe und ihre Bautraditionen betreffendes Generalverbot eine diskriminierende und unsachliche Ungleichbehandlung vor dem Gesetz darstellt.

Weshalb ich mal vermute, dass dergleichen vor dem österreichischen Verfassungsgericht keinen Bestand haben würde. Das Problem der Schweiz: es gibt kein innerstaatliches Verfassungsgericht, das grund- oder menschenrechtswidrige Normen einkassieren könnte. Erschwerend kommt dazu: Volksentscheide stehen quasi immer im Verfassungsrang. Das müsste freilich nicht so sein, ist aber in der Schweiz eben derzeit so.

Kluge Schweizer Nationalräte wissen, dass die Schweiz zwar eine lange demokratische Tradition hat, aber auf diesem Gebiet der grund- und menschenrechtlichen Normenkontrolle Nachholbedarf besteht. Weshalb derzeit nach gescheiterten Versuchen Ende der 1990er Jahre wiederum eine parlamentarische Initiative am Laufen ist, um diese Situation zu verbessern. Dass nun – wie ich glaube erstmals – eine Volksinitiative eine Mehrheit gefunden hat an deren Grundrechtskonformität grobe Zweifel angemeldet werden müssen könnte genau dieser Schweizer Verfassungsdebatte vielleicht den entscheidenden “Kick” geben…

Was aber jedenfalls ganz klar ist und dennoch in der bevorstehenden österreichischen Debatte gnadenlos vermischt werden wird: die ganze Frage hat rein gar nichts damit zu tun, ob der Gesetzgeber einer grundrechtswidrigen Norm ein Vertretungskörper oder das Volk direkt ist. Sie hat nichts mit der Frage zu tun, ob mehr oder weniger direkte Demokratie nun besser oder schlechter sei. Grundrechtliche Normenkontrolle braucht man in beiden Fällen.

Ein Präsident, der nicht schweigt.

20. Dezember 2007 1 Kommentar

Auszug aus einem Ö1 Bericht vom 22.09.2007 – also einige Zeit vor der jüngsten Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz – über ein Interview mit dem amtierenden Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs:

Korinek zeigte sich über die Debatte um mehr Sicherheit nach der Verhaftung von Terror-Verdächtigen “beunruhigt”. Es bestehe die Gefahr, dass Grundwerte beiseite geschoben würden und die Grenze zum Überwachungsstaat überschritten werde. “Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi.” Der Wunsch nach Sicherheit verdränge die Grundrechte, wie das Briefgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz, die seit der Revolution von 1848 die private Kommunikation schützen. Die Sensibilität für die Gefahren fehle offenkundig.

Freunde, unterstützt die Online-Demo, unterschreibt die Petition gegen den Überwachungsstaat.

Die anonyme Kammer.

14. Dezember 2007 Keine Kommentare

Es gab ja mal eine Zeit, in der es technisch nicht so ohne weiters möglich war, die Teilnehmernummer eines Anrufers zu übermitteln: es läutete und man wusste nicht, wer “dran” ist. Diesem Manko entsprach auch die antiquierte Form des Abhebens: “Sackbauer…”. Heute hingegen: “Hallo Toni!”.

Und aus der technischen Unzulänglichkeit wurde später sowas wie ein ungeschriebenes Recht: als Anrufer darf man auch heute anonym bleiben und kann die Übermittlung seiner Rufnummer unterdrücken. Aber wie stehts demgegenüber um das Recht des Angerufenen, zu wissen, wer genau da jetzt eigentlich unterbrechen möchte und für sein Anliegen “freie Fahrt” begehrt?

Daher sage ich einfach Njet zu notorischen Unterdrückern. Wenn auf dem Display meines Handys “Unbekannter Teilnehmer” aufscheint, hebe ich grundsätzlich nicht mehr ab. Übrigens: Nicht nur Meinungsbefrager und “Direktmarketer”, sondern insbesondere auch Ämter, Kammern und dem öffentlichen Sektor nahestehende Institutionen wollen besonders oft anonym bleiben.

Aber gegen das dumpfe Gefühl, möglicherweise unerwünscht zu sein, wird wohl auch der nach Ankündigung, vorgeschobener Absage und fachlich fundiertem Widerstand nun mit Kapuze über dem Kopf und anonym durch die Hintertür bugsierte Verfassungsstatus für den Kammerstaat nur wenig helfen…