Dass wir in Österreich alle gleich, frei (unbeeinflusst von dritter Seite) und geheim (unbeobachtet und unbeeinflusst) wählen gehen dürfen ist uns zur unverzichtbaren Selbstverständlichkeit geworden. Allein: diese die Gewissensfreiheit des Einzelnen garantierenden Grundprinzipien demokratischer Entscheidungsfindung sind dort völlig unvollständig verwirklicht, wo die konkreten Entscheidungen tagtäglich getroffen worden: im Parlament.
Während das gleiche Wahlrecht der Abgeordneten zweifelsfrei gegeben ist, steht die manchmal auftauchende, interessante Forderung nach regelmässig geheimen Abstimmungen im Parlament in einem Spannungsverhältnis zum ebenso legitimen Bedürfnis des Wählers, über das Stimmverhalten seiner Abgeordneten auch transparent informiert zu sein. Ist allerdings eines der theoretisch wichtigsten Grundprinzipien unserer Verfassung – die freie, unbeeinflusste Ausübung des Mandats im österreichischen Parlament dennoch gewährleistet? Sprich: kann der einzelne Abgeordnete bei Abstimmungen seinem eigenen Gewissen folgen ohne deshalb persönliche Nachteile befürchten zu müssen? Ich meine: sicherlich nicht ausreichend. Wir haben eine Institutionlandschaft geschaffen, deren Machtmechanik sich in der Praxis auf den einzelnen Abgordneten so auswirkt, dass dieser – empirisch äusserst gut belegbar – so gut wie immer mit seinem “Klub” abstimmt.
Allerdings: spricht diese Beobachtung allein wirklich bereits für eine Erosion des verfassungsmässig geforderten “freien Mandats”? Ich möchte heute mal eines der besten Argumente gegen diese Annahme unter die Lupe nehmen, das Argument nämlich, es bestünde ja ohnehin “Demokratie im Klub” – mit anderen Worten: innerhalb der Parteien finde eine ausführliche Meinungsbildung zu einem Thema statt und sei diese einmal nach Debatte und gemäss demokratischer Beschlussfindung abgeschlossen, dann habe man sich im Zuge der parlamentarischen Abstimmung eben an die derart demokratisch gefundene Parteimeinung zu halten – und tue genau dies ja dann auch “aus Überzeugung” – schliesslich sei man eben Demokrat!
Spielen wir diese eh recht idealtypische Situation innerparteilicher Demokratie doch mal beispielhaft ein bisschen durch: der Einfachheit halber gibt es in unserem fiktiven “Hohen Haus” genau 100 Abgeordnete und diese teilen sich seit der letzten Wahl wie folgt auf unsere etablierten Parteien auf: SPÖ und ÖVP je 30 Sitze, FPÖ 20 Sitze, BZÖ und Grüne je 10 Sitze.
Nun hat die SPÖ ein beliebiges politisches Anliegen, das ihr wirklich am Herzen liegt, weil dieses Thema diese Partei und die von ihr vertretenen Menschen substantiell betrifft und “bewegt”. Nach einer Weile der Debatte stellt sich aber leider heraus, dass lediglich die Grünen sich dafür erwärmen könnten mit der SPÖ in dieser Frage mitzuziehen. Das reicht aber nicht: SPÖ und Grüne sind gemeinsam weit von einer parlamentarischen Mehrheit entfernt: Lediglich 40 Sitze können sie gemeinsam in die Waagschale werfen… die Mehrheit sagt also “nein” – und das ist in einer Demokratie zu akzeptieren.
Die beiden Parteien haben eben keine Mehrheit:

Schauen wir uns aber den Prozess der Meinungsbildung innerhalb der einzelnen Parteien nun ein wenig genauer an. Wir nehmen an, dass bis auf ein, zwei Dissidenten alle Abgeordneten der SPÖ innerparteilich “Befürworter” der Sache sind. Sie hat das Thema aufgebracht, vielleicht handelt es sich gar um eine ihrer langjährigen “Kernforderungen” und die von ihr vertretenen Menschen bewegt es wie gesagt substantiell und betrifft sie direkt. In den weniger direkt betroffenen Parteien ÖVP, FPÖ und BZÖ hingegen findet eine Debatte statt, die eher zugunsten der Gegner dieses Anliegens der SPÖ ausschlägt. Es gibt zwar, vor allem in den Parteien ÖVP und FPÖ eine Reihe an empathischen Menschen, die versuchen zu argumentieren, dass das Anliegen der SPÖ bei Licht betrachtet seine Berechtigung hat, aber diese bleiben letztlich in ihren Parteien – aus jeweils ganz verschiedenen Gründen – in der Minderheit. Wir nehmen für unser Beispiel also an, in diesen Parteien ÖVP und FPÖ sind jeweils zwei Drittel der Abgeordneten Gegner und somit für die Parteilinie ausschlaggebend. Weiters nehmen wir wie oben schon gesagt an, innerhalb der Grünen hat dieselbe Debatte zugunsten des Anliegens der SPÖ ausgeschlagen – denn in dieser Partei sind zwei Drittel unter den Befürwortern zu finden. Fehlt uns noch die Meinungsbildung des BZÖ. Nehmen wir an, diese sei sowas wie der “natürliche Widerpart” der SPÖ in dieser Frage. Das Bild sieht dort ähnlich aus wie in der SPÖ – nur mit umgekehrten Vorzeichen: Alle bis auf einen einzelnen sind Gegner dieses Anliegens der SPÖ.
Wir sehen also genau, dass die innerparteiliche Demokratie nur bei SPÖ und Grünen zugunsten des Anliegens ausschlägt – und das stimmt ja auch mit dem oben dargestellten Abstimmungsverhalten der Parteien überein:

Und jetzt heissts ein bisserl rechnen. Denn wir wollen nun wissen, wie die Mehrheitsverhältnisse in diesem Parlament aus Sicht der persönlichen Meinung der beteiligten Menschen aussehen: wollen also wissen, wie sie dann aussehen, wenn die Abgeordneten nicht “auf Parteilinie” abstimmen, sondern jeweils ihrer eigenen Meinung folgen. Wir zählen also die Gewissensbefürworter des abzustimmenden Anliegens der SPÖ zusammen: Fast alle aus der SPÖ, also ~ 28 Stimmen, ein Drittel der ÖVP, also ~ 10 Stimmen, ein Drittel der FPÖ gibt ~ 7 Stimmen, nur einer vom BZÖ: 1 Stimme, und zwei Drittel der Grünen bringen nochmal ~ 7 Stimmen.
Das ergibt in Summe 53 von 100 Stimmen! Die Abgeordneten, die eigentlich von dem konkreten Anliegen “überzeugt” sind haben also in Wahrheit eine Mehrheit?

Aus Parteienperspektive hat das Anliegen keine Mehrheit: die Parteien SPÖ (30 Sitze) und Grüne (10 Sitze) kommen gemeinsam lediglich auf 40 Stimmen, sind also deutlich in der Minderheit. Und nun sind bei Licht betrachtet aber 53 von 100 Mandataren dafür – und “plötzlich” haben wir also eine klare Mehrheit für den Vorschlag der SPÖ. Plötzlich? Eben nicht. Wir dürfen nicht übersehen, wir hatten diese Mehrheit die ganze Zeit über, haben an den Einstellungen der einzelnen Abgeordneten gar nichts geändert. Wir haben uns auch die wichtige, meinungsbildende Debatte innerhalb der Parteien nicht “weggedacht”, haben nur gesagt: am Ende des Tages stimme dann bitte jeder nach seiner eigenen, diskursiv innerhalb und ausserhalb seines Klubs gebildeten Überzeugung ab, und nicht nach “Parteilinie”.
Wir sehen also, dass dieser “Brauch” der Vereinheitlichung einer Parteigrenzen überschreitenden Meinungsvielfalt auf einige “Parteilinien” dazu führt, dass sich hier eine reale Mehrheit nicht manifestieren kann. Gilt das ganze dann aber auch “mit umgekehrten Vorzeichen”? Aber sicher: der Effekt führt ja gleichzeitig immer auch dazu, dass sich eine Mehrheit bildet, die es eigentlich gar nicht gibt. Um das zu illustrieren müssen wir nur das obige Beispiel nochmal ansehen und uns in die Gegner des SPÖ Anliegens hineinversetzen: Sie setzen sich mit 60 zu 40 Stimmen durch, obwohl sie bei Licht betrachtet eigentlich nur 47 von 100 “überzeugte” Stimmen auf sich vereinen… und eine solche “Mehrheit bei mangelnden wirklich überzeugten Stimmen” kann natürlich nicht nur zur Verhinderung von Beschlüssen führen, sondern kann auch selbst zur Durchsetzung von Dingen benützt werden, für die es eigentlich keine “reale Mehrheit” gibt.
Aber – so könnte man doch einwenden – gleichen sich die Vor- und Nachteile dieses Effekts wenigstens irgendwie aus – frei nach dem Motto “mal hier ein bisschen mehr, mal dort ein bisschen weniger, unterm Strich alles gleich”? Ich bin überzeugt: leider nein. Es sind nämlich die tendentiell “überzeugenden”, “gut durchdachten” Anliegen eines politischen Lagers, die eine Strahlkraft weit über die Parteigrenzen hinaus entfalten können – auch wenn sich in anderen Parteien vielleicht keine Mehrheiten finden, so sind es doch die “überzeugenden” Anliegen die selbst dort einige Befürworter auf den Plan rufen. Umgekehrt sind es genau die “nicht überzeugenden”, “schlecht durchdachten” Anliegen, die sicher nicht “ausstrahlen”, sondern im Gegenteil nichtmal in der eigenen Partei alle so recht überzeugen wollen…
Das auf den Punkt gebrachte Fazit: der sogenannte “Klubzwang” führt ganz real dazu, dass viele “durchdachte” Anliegen sich nicht durchsetzen können, obwohl sie eine freie, parlamentarische Mehrheit hinter sich hätten – umgekehrt setzen sich die “miserablen” Anträge oftmals auch dann durch, wenn sie keine freie, parlamentarische Mehrheit hinter sich haben – sondern eben nur eine Mehrheit inklusive etlicher nicht ehrlich überzeugter Parteigänger, die aus Parteiräson eben mitstimmen…
Die demokratische Qualität (also die Übereinstimmung der Entscheidung mit dem wahren Willen der Mehrheit) sinkt zwangsläufig. Zwang und Demokratie sind unvereinbar.
PS: Ich habe heute hier ein fiktives Parlament diskutiert, zwar mit Klubzwang aber frei von Regierungsgängelung – in welchem sich also zumindest “freie” Mehrheiten unterschiedlicher Parteienkonstellationen bilden können. Ein solches Parlament wäre auch mit Klubzwang für Österreich bereits ein Riesenfortschritt – denn hierzulande werden Gesetze de facto immer von einer auf Jahre im Voraus paktierten Regierungsmehrheit gemacht – und damit alle Abgeordnete nicht nur unter Klubzwang sondern zusätzlich unter eine Art “Regierungskoalitionszwang” gestellt.